Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landhaus Schend ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV) für alle Gäste barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website unter www.landhaus-schend.de.

Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Als familiengeführter Kleinbetrieb sind wir nach Einschätzung der gesetzlichen Schwellenwerte (§ 3 Abs. 3 BFSG) von der gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit unserer Website voraussichtlich ausgenommen; gleichwohl ist es uns ein Anliegen, möglichst vielen Gästen den Zugang zu erleichtern.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem BFSG und der zugrunde liegenden technischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (Konformitätsstufe WCAG 2.1 Level AA) teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aus den nachfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Eingebettete Karten: Karten-Darstellungen sind für blinde Nutzer ohne Screen-Reader-Vorlesen schwer erfassbar. Alternative: die vollständige Anschrift ist als Plain-Text neben der Karte angegeben.
  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente (z.B. archivierte Speisekarten oder Hausprospekte vor dem 28.06.2025) sind nicht vollständig barrierefrei (PDF/UA). Wir stellen aktuelle Inhalte bei Bedarf auf Anfrage in barrierefreier Form bereit.
  • Galerie-Bilder: Wo Bilder ausschließlich dekorativ sind, haben sie keinen Alternativtext. Aussagekräftige Bilder (Zimmer, Restaurant, Wellness) tragen einen beschreibenden Alternativtext.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, identifizierte Barrieren zu beheben.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2026 erstellt.

Die Bewertung basiert auf einer Eigenprüfung mit automatischen Tools (Lighthouse, axe-core) sowie manueller Sichtung wesentlicher Seitenbereiche durch unseren Web-Dienstleister Conexa Digital.

Eine erneute Überprüfung erfolgt mindestens jährlich, zuletzt am 01. Juni 2026.

4. Feedback und Kontakt

Sie sind auf nicht barrierefreie Inhalte gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Wir nehmen Ihre Rückmeldung gerne entgegen:

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, zu beantworten und Barrieren zeitnah zu beheben.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: [email protected]
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei.

6. Durchsetzungsverfahren

Die Marktüberwachung in Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung des BFSG bei Dienstleistungen. Sie können sich auch direkt an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Baedekerstr. 2-20, 56073 Koblenz
lsjv.rlp.de

Stand: Juni 2026